Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 10. Juli 2026 entscheidet der Deutsche Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-gkv-1184352

Die Bundesregierung verspricht damit stabile Krankenkassenbeiträge. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein kurzfristiges Sparpaket, das die eigentlichen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht löst.

Nach meiner Überzeugung ist dieses Gesetz nicht zustimmungsfähig.


Das Grundproblem bleibt bestehen

Die gesetzliche Krankenversicherung steuert bis zum Jahr 2030 auf eine Finanzierungslücke von rund 40 Milliarden Euro zu.

Der Gesetzentwurf schließt davon jedoch nur einen Teil. Statt einer nachhaltigen Reform werden die finanziellen Lasten auf Versicherte, Ärzte, Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer verteilt.

Die eigentlichen Ursachen der Finanzierungskrise bleiben unangetastet.


Der Bund entzieht sich seiner Verantwortung

Besonders kritisch ist, dass der Bund seinen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung sogar weiter reduziert, obwohl zahlreiche gesamtgesellschaftliche Leistungen weiterhin aus Beitragsmitteln finanziert werden.

Dazu gehören insbesondere die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger.

Diese Ausgaben müssten vollständig aus Steuermitteln finanziert werden und dürfen nicht dauerhaft zulasten der Beitragszahler gehen.


Wer die Zeche zahlt

Nach den vorliegenden Berechnungen werden nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens belastet.

Betroffen sind insbesondere:

  • Krankenhäuser, die trotz steigender Kosten weniger Mittel erhalten.
  • Versicherte und Familien, die mit höheren Eigenbeteiligungen und Leistungseinschränkungen rechnen müssen.
  • Haus- und Fachärzte, deren Vergütung erneut budgetiert wird.
  • Apotheken, die weitere finanzielle Belastungen tragen sollen.
  • Physio-, Ergo- und Sprachtherapeuten, deren Vergütung begrenzt wird.
  • Reha- und Pflegeeinrichtungen, die unter zusätzlichen Einsparungen leiden.
  • Psychotherapeuten, wodurch sich Wartezeiten weiter verlängern können.
  • Hebammen, deren Beruf weiter an Attraktivität verliert.
  • Rettungsdienste, deren Finanzierung weiter unter Druck gerät.
  • Patienten im ländlichen Raum, die von einem weiteren Abbau der Versorgungsstrukturen besonders betroffen sind.

Keine nachhaltige Gesundheitsreform

Anstatt strukturelle Reformen anzugehen, setzt die Bundesregierung erneut auf Kürzungen und Budgetdeckel.

Damit werden notwendige Investitionen in die medizinische Versorgung verhindert und die Finanzierungsprobleme lediglich in die Zukunft verschoben.

Eine nachhaltige Reform müsste stattdessen:

  • versicherungsfremde Leistungen voll aus dem Bundeshaushalt finanzieren,
  • Bürokratie im Gesundheitswesen abbauen,
  • die ambulante und stationäre Versorgung stärken,
  • Leistungserbringer angemessen vergüten und
  • die Beitragszahler dauerhaft entlasten.

Mein Fazit

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz löst die Finanzkrise der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.

Es verteilt die Lasten einseitig auf Versicherte, Familien, Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer, während der Bund sich seiner finanziellen Verantwortung entzieht.

Ich werde diesem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen.

Wir brauchen keine Politik des kurzfristigen Sparens auf Kosten der Patienten, sondern eine solide und nachhaltige Finanzierung unseres Gesundheitswesens, die hochwertige medizinische Versorgung dauerhaft sichert.

Reinhard Mixl
Mitglied des Deutschen Bundestages